Von 24.11.2021 bis mindestens 15.12.2021 gelten wieder strenge Corona Regeln!
Die neue 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht u.a. Folgendes vor.
FFP2-Maskenpflicht
– in Gebäuden und geschlossenen Räumen (also auch Umkleidekabinen und Sporthallen). Für die Sportausübung darf die Maske abgenommen werden.
– im Freien wo die 2G-Regel gilt (d.h. Zuschauer bei Fußballspielen)
Ausnahmen gelten nur für Kinder bis 6 Jahren und aus medizinischen Gründen (Attest erforderlich).
2G-Plus-Regelung
Auch für die Ausübung von Sport, nicht nur beim Zuschauen, gilt ab 24.11.2021 die 2G-Plus-Regel!
Es muss also neben dem Impf- oder Genesenen-Status ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
– eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
– eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
– oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
nachgewiesen werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind aktuell Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.
Achtung:
Die Ausnahmeregelungen für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren (Schultestungen) sind bis 31.12.2021 begrenzt, d.h. ab Januar 2022 gilt auch für diese Altersgruppe die 2G-Regel (bzw., wenn über den 15.12.2021 verlängert, die 2G-Plus-Regel).
Ungeimpfte Jugendliche müssen unter diesen Bedingungen ab Januar 2022 von der Teilnahme am Sport ausgeschlossen werden!
Die 2G-Plus-Regelung findet auch für Vereinsveranstaltungen (z.B. Sitzungen oder Weihnachtsfeiern) Anwendung.
Vereinsgaststätte
Die Gaststätte kann aktuell unter 2G-Bedingungen (getestet oder genesen) besucht werden. Es gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
In der Gaststätte gilt auf dem Weg zum Tisch (oder zur Toilette) FFP2-Maskenpflicht!