Jahresbeitrag 2016 – Einzug und Nachweis für Schüler und Studenten

Laut Satzung sind die Beiträge bis spätestens 1.4. fällig.

D.h. wer selbst überweist sollte also rechtzeitig an die Einzahlung denken (die aktuellen Beiträge und die Bankverbindung ist unter Verein-Beiträge zu finden).

Laut Satzung tragen Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungs­gebühr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzt. Dies gilt ebenso wenn der Lastschrifteinzug, beispielsweise durch eine nicht ausreichende Kontendeckung oder eine Änderung der Bankverbindung nicht möglich ist.

In der Vergangenheit hat der Verein von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht wir werden aber spätestens im kommenden Jahr darauf achten dass die durch Einzelne verursachten Kosten nicht durch alle Mitglieder zu tragen sind.

Daher die Bitte, sofern noch nicht geschehen uns ein entsprechendes Sepa-Mandant (Teilnahme am Lastschriftverfahren) ausstellen.

Sofern Sie in der letzten Zeit eine Kontoänderung hatten, teilen Sie uns bitte die aktuellen Daten mit.

Ein wichtiger Hinweis an Schüler und Studenten: wir können den reduzierten Beitrag nur abrechnen wenn uns ein entsprechender Nachweis (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) vorliegt

Laut Mitgliedsantrag muss dieser Nachweis bis 31.1. erfolgen (sofern der Nachweis im Februar vorliegt kann er heuer auch noch berücksichtigt werden).

Der Nachweis ist jedes Jahr neu zu erbringen.

Diese Nachweise (am besten elektronisch) bzw. die Datenaktualisierung schicken Sie daher bitte bis 29.2.2016 an email hidden; JavaScript is required